Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
QRONIQ ist ein Produkt der KE IT Solutions, Inhaber Korbinian Eder, Haslangstraße 43, 80689 München. Diese Bedingungen sind für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB vorgesehen. Der konkrete Vertragspartner ist das registrierende Unternehmen; Mitarbeiter schließen durch die Nutzung des Mitarbeiterportals keinen eigenen kostenpflichtigen Vertrag mit QRONIQ.
§ 2 Vertragsgegenstand
QRONIQ stellt eine browserbasierte Anwendung für Objektverwaltung, QR-Code-gestützte Zeiterfassung, Dienstplanung, Abwesenheitsverwaltung, Auswertungen und Mitarbeiterdokumente bereit. Der vereinbarte Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Tarif. Eine lückenlose Erfassung kann insbesondere bei fehlender Internetverbindung oder fehlerhafter Bedienung nicht garantiert werden.
§ 3 Registrierung und Berechtigungen
Firmenkunden benennen berechtigte Administratoren und Teamleiter und halten ihre Angaben aktuell. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen verwaltet die Berechtigungen seiner Beschäftigten und sorgt für die rechtmäßige Nutzung.
§ 4 Kostenlose Testphase
Soweit angeboten, kann ein neuer Firmenkunde QRONIQ 14 Tage kostenlos testen. Die Testphase endet ohne kostenpflichtige Verlängerung, sofern nicht ausdrücklich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Umfang und etwaige Beschränkungen werden bei der Registrierung angegeben.
§ 5 Preise und Vertragsschluss
Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch eine ausdrückliche Bestellung zu den angezeigten Preisen und Bedingungen und deren Annahme. Preise, Steuern, Abrechnungsintervall und Zahlungsbedingungen werden vor der Bestellung transparent ausgewiesen. Eine automatische Umwandlung der kostenlosen Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement ist nicht vorgesehen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit, etwaige Verlängerungen und Kündigungsfristen richten sich nach dem bei der Bestellung ausdrücklich gewählten Tarif. Kündigungen sind mindestens in Textform über den angegebenen Kontaktweg möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Konkrete Tariflaufzeiten müssen vor dem Verkaufsstart festgelegt werden.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Personal-, Objekt- und Arbeitszeitdaten, die Unterrichtung seiner Beschäftigten sowie die Einhaltung arbeits-, datenschutz- und mitbestimmungsrechtlicher Pflichten verantwortlich. QR-Codes dürfen nicht missbräuchlich weitergegeben oder manipuliert werden. Der Kunde prüft Zeitbuchungen und Korrekturen eigenverantwortlich.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
QRONIQ bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates und unvermeidbare Störungen können zu Unterbrechungen führen. Eine konkrete Service-Level-Zusage gilt nur, wenn sie gesondert vereinbart wurde.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit QRONIQ personenbezogene Beschäftigtendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Datenschutzinformationen der Website gelten ergänzend für eigene Verarbeitungsvorgänge von QRONIQ.
§ 10 Datenexport und Vertragsende
Der Kunde soll seine Daten im vereinbarten Umfang exportieren können. Regelungen zu Exportformaten, Übergangsfrist, Löschung und gesetzlich gebotener Aufbewahrung sind vor Produktivstart verbindlich zu dokumentieren und vertraglich festzulegen.
§ 11 Haftung
QRONIQ haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit rechtlich zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute kann ein zulässiger Gerichtsstand vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlichen Umfang bestehen.